Rechtssatz RS0100479
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100479
Geschäftszahl
11Os146/91 (11Os147/91)
Entscheidungsdatum
24.03.1992
Rechtssatz
Allfällige rein faktische "Rückwirkungen" eines Wahrspruchs über die Zurechnungsunfähigkeit eines Mitangeklagten auf die das Tatverhalten des Beitragstäters und damit die Beantwortung der Hauptfrage nach dessen Täterschaft betreffende Beweiswürdigung indizieren keine Zusatzfrage zur Hauptfrage nach dessen Täterschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0100479
Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0110OS00146_9100000_002