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Rechtssatz RS0100586

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0100586

Geschäftszahl

11Os6/69

Entscheidungsdatum

13.06.1969

Rechtssatz

Gegen einen Ausländer, der sich in seinem Heimatstaat in einem dort anhängigen Verfahren in Haft befindet, kann ein Gerichtstag über die Berufung nicht durchgeführt werden; die Durchführung setzt voraus, daß der Angeklagte die Möglichkeit hat, zu dem Gerichtstag zu erscheinen. Das gilt auch, wenn nach der Sachlage eine Vorführung nicht zu veranlassen wäre.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 6/69
    Entscheidungstext OGH 13.06.1969 11 Os 6/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0100586

Dokumentnummer

JJR_19690613_OGH0002_0110OS00006_6900000_001