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Rechtssatz RS0100768

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0100768

Geschäftszahl

15Os150/87; 12Os41/21b

Entscheidungsdatum

29.07.2021

Rechtssatz

Wird in der Anklage eine Mehrzahl von Tathandlungen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Fortsetzung einer auf einem und demselben Entschluß beruhenden, auf die Verwirklichung des nämlichen verbrecherischen Vorhabens gerichteten Tat erfaßt erfaßt, dann dürfen nicht einzelne von ihnen, welche die Anklage bloß als Teilakte des fortgesetzten Verbrechens ansieht, als selbständige Delikte behandelt und zum Gegenstand besonderer Hauptfragen gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021

Dokumentnummer

JJR_19871124_OGH0002_0150OS00150_8700000_001