Rechtssatz RS0100795
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100795
Entscheidungsdatum
03.08.1976
Rechtssatz
Es ist nur die Möglichkeit gegeben, einen in einer Frage enthaltenen Umstand in Wegfall zu bringen, nicht aber ein Tatbestandsmerkmal beizufügen (hier: die in § 76 StGB umschriebene Gemütsbewegung zum Tatbestand des § 75 StGB).Es ist nur die Möglichkeit gegeben, einen in einer Frage enthaltenen Umstand in Wegfall zu bringen, nicht aber ein Tatbestandsmerkmal beizufügen (hier: die in Paragraph 76, StGB umschriebene Gemütsbewegung zum Tatbestand des Paragraph 75, StGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100795
Dokumentnummer
JJR_19760803_OGH0002_0100OS00067_7600000_001