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Rechtssatz RS0100832

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0100832

Geschäftszahl

14Os55/96

Entscheidungsdatum

09.07.1996

Rechtssatz

Aufhebung des Wahrspruchs und des darauf beruhenden Urteils auch in Ansehung einer Mitangeklagten, die keine Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hat, weil mit einer allfälligen Bejahung der zu stellenden Frage nach Raubversuch durch die eine Angeklagte als Alleintäterin der Wahrspruch und Schuldspruch der Mitangeklagten wegen vollendeten mittäterschaftlichen Raubes unvereinbar wäre.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 55/96
    Entscheidungstext OGH 09.07.1996 14 Os 55/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0100832

Dokumentnummer

JJR_19960709_OGH0002_0140OS00055_9600000_001