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Rechtssatz RS0101024

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0101024

Geschäftszahl

15Os103/94

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Rechtssatz

Unter dem "Wahrspruch der Geschworenen" sind nur die an sie gerichteten Fragen und die von ihnen darauf gegebenen Antworten (SSt 33/25), unter "entscheidenden Tatsachen" aber jene zu verstehen, die für die Unterstellung der Tat unter das Strafgesetz oder die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes von Bedeutung sind (EvBl 1980/57 uva). Demnach ist das auf Grund der Verneinung einer Zusatzfrage konstatierte Nichtvorliegen eines Verbotsirrtums eine im Wahrspruch der Geschworenen festgestellte Tatsache.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101024

Dokumentnummer

JJR_19941215_OGH0002_0150OS00103_9400000_004