Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0101043×

Rechtssatz RS0101043

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0101043

Geschäftszahl

12Os56/96

Entscheidungsdatum

30.05.1996

Rechtssatz

Beim "Kauf eines Maturazeugnisses", ohne tatsächlich zur Prüfung angetreten zu sein und auch nur im geringsten über die zur Ablegung einer Reifeprüfung erforderlichen Kenntnisse zu verfügen, liegt der (zumindest bedingte) Schädigungsvorsatz in bezug auf staatliche Kontrollrechte so klar auf der Hand, daß sich die Tatrichter dabei ohne weitere Erörterungen durchaus auf die dem Angeklagten nach seinem Alter und Bildungsweg attestierte zumindest laienmäßige Einschätzung der mit seinem Verhalten verbundenen spezifischen Rechtsgutverletzung beschränken konnten.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 56/96
    Entscheidungstext OGH 30.05.1996 12 Os 56/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101043

Dokumentnummer

JJR_19960530_OGH0002_0120OS00056_9600000_001