Rechtssatz RS0101053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0101053
Entscheidungsdatum
12.10.1993
Rechtssatz
Eine unrichtige Rechtsbelehrung über das Zusammenwirken der Fragen, die eine die Entscheidungsmöglichkeit der Geschwornen beeinträchtigende Verkürzung des Fragenschemas nach sich zieht, begründet unabhängig davon, ob die Geschwornen hiedurch tatsächlich beirrt wurden oder nicht, jedenfalls Urteilsnichtigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0101053
Dokumentnummer
JJR_19931012_OGH0002_0110OS00130_9300000_005