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Rechtssatz RS0102115

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0102115

Geschäftszahl

8ObA209/96

Entscheidungsdatum

08.02.1996

Norm

nö GdVBG §39 Abs2 litb

Rechtssatz

Wenn der technische Leiter eines Krankenhauses, der daneben erlaubterweise ein technisches Büro für Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie ein konzessioniertes Gewerbe für Elektroinstallation der Oberstufe betreibt, als Subunternehmer eines für das Krankenhaus tätigen Unternehmens bei einem Auftrag, den er selbst ausgeschrieben und zu überwachen hatte, tätig wird, ist seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit berechtigt. Schädigungsabsicht beziehungsweise der tatsächliche Eintritt eines Schadens beim Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Paragraph 48, ASGG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102115

Dokumentnummer

JJR_19960208_OGH0002_008OBA00209_9600000_001