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Rechtssatz RS0102187

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0102187

Geschäftszahl

5Ob10/96

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Rechtssatz

Der Wohnungseigentümer, der die Feststellung des Bestehens einer bloß zu seinen Gunsten bestehenden Grunddienstbarkeit und demgemäß die Zustimmung des Dienstbarkeitsbelasteten zur grundbücherlichen Einverleibung ob der belasteten Liegenschaft begehrt, ist dazu ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer berechtigt. (hier: Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes); ob er zur tatsächlichen Ausübung der Dienstbarkeit wegen der von ihm hiezu auf gemeinsamen Teilen der Liegenschaft zu setzenden Maßnahmen diesbezüglich noch der Zustimmung der anderen Miteigentümer bedürfte, ist im Prozeß des Servitutsberechtigten gegen den Eigentümer des dienenden Grundstückes nicht zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 10/96
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 5 Ob 10/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102187

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0050OB00010_9600000_003