Rechtssatz RS0102276
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102276
Entscheidungsdatum
17.02.2004
Rechtssatz
Verzichtet ein Zeuge nach inhaltlich verfehlter Belehrung darüber auf sein Entschlagungsrecht, so ist ein solcher Verzicht unwirksam. Kommt in der - wenngleich unrichtigen - Belehrung die Anerkennung des Entschlagungsrechtes zum Ausdruck, ist der Verzicht allerdings wirksam, wenn der Zeuge ohnehin vollständig über sein Recht informiert war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0102276
Dokumentnummer
JJR_20040217_OGH0002_0140OS00001_0400000_001