Rechtssatz RS0102411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102411
Entscheidungsdatum
12.09.1996
Rechtssatz
Informationen zu § 179a ABGBInformationen zu Paragraph 179 a, ABGB
Form der Annahme
Verweisungen:
Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet.
Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf die geänderte Rechtslage beim Rechtssatz angemerkt wurde.
Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei § 113b JN eingeordnet.Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei Paragraph 113 b, JN eingeordnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102411
Dokumentnummer
JJR_19960912_OGH0002_000ABG00179_9600000_002