Rechtssatz RS0102560
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102560
Entscheidungsdatum
16.09.1996
Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 366 ABGBÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 366, ABGB
A Allgemeines und Diverses
B Räumungsklage des verdrängten Mieters gegen den neuen Mieter
C Klage auf Herausgabe von Möbeln (NSG)
Informationen zu § 366 ABGBInformationen zu Paragraph 366, ABGB
Verweisungen:
Zu B vgl auch die Entscheidungen zu § 372 II ABGBZu B vergleiche auch die Entscheidungen zu Paragraph 372, römisch zwei ABGB
Zu C vgl auch die Entscheidungen zum NSG Passivlegitimation betreffend die Eigentumsklage siehe beiZu C vergleiche auch die Entscheidungen zum NSG Passivlegitimation betreffend die Eigentumsklage siehe bei
§ 369 ABGB. Verhältnis zwischen § 366 und § 372 ABGB siehe bei § 372 ABGB. Eigentumserwerb von der Besatzungsmacht siehe beiParagraph 369, ABGB. Verhältnis zwischen Paragraph 366 und Paragraph 372, ABGB siehe bei Paragraph 372, ABGB. Eigentumserwerb von der Besatzungsmacht siehe bei
§ 402 ABGB. Räumungsklage des Hauseigentümers gegen titellosen Wohnungsbenützer siehe bei § 354 ABGB.Paragraph 402, ABGB. Räumungsklage des Hauseigentümers gegen titellosen Wohnungsbenützer siehe bei Paragraph 354, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102560
Dokumentnummer
JJR_19960916_OGH0002_000ABG00366_9600000_001