Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0102672×

Rechtssatz RS0102672

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Undefined

Rechtssatznummer

RS0102672

Geschäftszahl

StVO § 20

Entscheidungsdatum

18.09.1996

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 20, StVO

römisch eins Absatz eins, A Allgemeines

               1) Fahrtüchtigkeit des Lenkers, Fahreigenschaft des Fahrzeugs

               2) Hindernis auf der Straße

               3) (erhöhte) Aufmerksamkeit beim Fahren Beobachtungsspielraum

               4) Geschwindigkeit und Begegnungsverkehr

               5) Geschwindigkeit beim Überholen und Überholtwerden

               6) Unklare Verkehrslage, verkehrsbehindernde Situation

               7) Fahren mit hohen Geschwindigkeiten

               8) Schätzung von Geschwindigkeiten

               9) Geschwindigkeitsbeschränkungen

              10) Autobahn

              11) Verschiedene Einzelfälle und Sonstiges

              12) Paragraph 20, Absatz eins, letzter Satz (zu langsames Fahren)

        B Straßenverhältnisse

               1) Allgemeines und Einzelfälle

               2) Fahrbahnglätte, Schneeglätte, Glatteis, Aquaplaning

        C Verkehrsverhältnisse

               1) Allgmeines und Einzelfälle

               2) Verkehr udn Geschwindigkeit auf und vor Kreuzungen

        D Sichtverhältnisse (insbesondere Fahren auf /halbe/ Sicht,

           Fahren mit Abblendlicht, Blendung und dergleichen

        E Schrecksekunde, Reaktionszeit, Schreckreaktion, verspätete Reaktion

römisch zwei Absatz 2

römisch drei Absatz 3

römisch vier Absatz 4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102672

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013

Dokumentnummer

JJR_19960918_OGH0002_000STV00020_9600000_001