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Rechtssatz RS0102674

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0102674

Geschäftszahl

UWG § 1

Entscheidungsdatum

18.09.1996

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph eins, UWG

A Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

B Örtlicher und persönlicher Geltungsbereich des UWG

C Die Generalklausel

    1 Verhältnis zu den Sondertatbeständen und zum

       Anhang; Verhältnis von Absatz eins, Ziffer eins, zu Ziffer 2

    2 Sittenwidrigkeit (Verstöße gegen Formalgesetze, subjektive Vorwerfbarkeit)

       (vor der UWG-Nov 2007)

    3 Geschäftlicher Verkehr

    4 Wettbewerbsverhältnis

    5 Wettbewerbszweck (vor der UWG-Nov 2007)

       a) Allgemeines

       b) Förderung fremden Wettbewerbes

       c) Abwehr (Verwarnungsschreiben)

       d) Lockspitzel (Testkäufer, Hausrecht)

    6 Wettbewerbshandlung (vor der UWG-Nov 2007)

    7 Unlautere Geschäftspraktiken oder sonstige

       unlautere Handlungen (seit der UWG-Nov 2007)

       a) Unlautere Geschäftspraktik

       b) Sonstige unlautere Handlung

    8 Erfordernisse der beruflichen Sorgfalt

    9 Eignung zur Beeinflussung

       a) des Wettbewerbs

       b) des Verbraucherverhaltens

  10 Adressaten der Geschäftspraktik

  11 Definition des Absatz 4, in der Fassung UWG-Nov 2007)

  12 Beweislast

  13 Rechtsfolgen

D Nach Paragraph eins, UWG zu beurteilende Einzelfälle (Es wird

   darauf hingewiesen, dass seit der UWG-Nov 2007

   einzelne Fallgruppen unter Paragraph eins a, UWG fallen.)

    1 Kundenfang

       a) Irreführung

       b) Persönliche Reklame

       c) Vergleichende Reklame

       d) Nötigung (Anzapfen)

       e) Sittenwidrige Lockmethoden

        f) Anreißen, Psychologischer Kaufzwang, Telefonwerbung

       g) Gewährung von Warenproben, Geschenken USW

       h) Glücksspiele, Preisausschreiben, Preisrätsel, progressive Kundenwerbung USW

        i) Sonstige Fälle

    2 Behinderung

       a) Zwang

       b) Boykott

       c) Preisunterbietung, Preisdiskriminierung

       d) Sonstige Fälle (insbesondere Kritik) und Allgemeines (siehe auch Paragraph 879, IIc3 ABGB)

    3 Ausbeutung

       a) Schmarotzen an der Leistung, Nachahmung

       b) Schmarotzen am Ruf, anlehnende Werbung

       c) Schmarotzen an der Werbung

       d) Ausbeutung von Betriebsgeheimnissen, Kenntnissen USW

       e) Abwerben von Beschäftigten

        f) Abwerben von Kunden

       g) Sonstige Fälle

    4 Verletzung rechtlicher Bindungen

       a) Vertragsbruch

       b) Beteiligung am fremden Vertragsbruch

       c) Verletzung fremder Monopolrechte USW

       d) Sonstige Fälle

    5 Rechtsbruch (siehe auch C2)

       a) Allgemeines

       b) Medizinrecht

       c) Lebensmittelrecht

       d) Gewerbe-, Bau-, Anlagenrecht, Flächenwidmung

       e) Rundfunkrecht, Medienrecht

        f) Sonstige Fallgruppen

E Übergangsrecht zur UWG-Novelle 2007

Informationen zu Paragraph eins, UWG:

Neue Rechtssätze zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007 wurden seinerzeit mit einem gesonderten Deskriptor versehen („E"). In der Folge wurden die unter „E" eingeordneten Rechtssätze den inhaltlich passenden Deskriptoren in den Bereichen „A" bis „D" zugeordnet. Nunmehr finden sich unter „E" nur noch Rechtssätze zum Übergangsrecht zur UWG-Novelle 2007 Bundesgesetzblatt Teil eins, 79 aus 2007,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102674

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013

Dokumentnummer

JJR_19960918_OGH0002_000UWG00001_9600000_001