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Rechtssatz RS0102889

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0102889

Geschäftszahl

4Nd507/96

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Rechtssatz

Für die Intensität der Inlandsbeziehung ist aber nicht nur der Wert des inländischen Vermögens, sondern auch seine Art von Bedeutung. Das Vermögen kann von einer solchen Art und einem solchen Umfang sein, daß es eine im Inland ausgeübte Verwaltung erfordert; die Vermögensverwaltung kann als teilweise "Ansässigkeit" des Beklagten in vermögensrechtlichen Belangen betrachtet werden. Geschäftsanteile an einer inländischen GesellschaftmbH machen eine Verwaltungstätigkeit im Inland notwendig; das gilt im besonderen Maß für den Alleingesellschafter eines Unternehmens.

Entscheidungstexte

  • 4 Nd 507/96
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Nd 507/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102889

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0040ND00507_9600000_001