Rechtssatz RS0103523
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103523
Entscheidungsdatum
22.02.2000
Rechtssatz
Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden; in gleicher Weise kann auch die Frage, ob und für welche Zeit gesundheitliche Gründe die Verrichtung einer selbständigen Tätigkeit ausschließen, nur aufgrund der Anforderungen der konkreten Tätigkeit beurteilt werden.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 47/96
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 47/96
- 10 ObS 223/99p
Entscheidungstext OGH 22.02.2000 10 ObS 223/99p
nur: Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103523
Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_010OBS00047_9600000_006