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Rechtssatz RS0103523×

Rechtssatz RS0103523

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0103523

Geschäftszahl

10ObS47/96; 10ObS223/99p

Entscheidungsdatum

22.02.2000

Rechtssatz

Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden; in gleicher Weise kann auch die Frage, ob und für welche Zeit gesundheitliche Gründe die Verrichtung einer selbständigen Tätigkeit ausschließen, nur aufgrund der Anforderungen der konkreten Tätigkeit beurteilt werden.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 47/96
    Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 47/96
  • 10 ObS 223/99p
    Entscheidungstext OGH 22.02.2000 10 ObS 223/99p
    nur: Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103523

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_010OBS00047_9600000_006