Rechtssatz RS0103672
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103672
Entscheidungsdatum
25.06.1996
Rechtssatz
Leichtere seelische Irritationen minderjähriger Kinder, die mit einem Wohnungswechsel - auch bei intakter Ehe der Eltern - gewöhnlich verbunden sind, können daher für eine endgültige Vermögensaufteilung unter geschiedenen Ehegatten nicht maßgebend sein und müssen hingenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103672
Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0010OB02104_96K0000_002