Rechtssatz RS0104970
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0104970
Entscheidungsdatum
06.08.1996
Rechtssatz
Wer einem anderen im Streben nach unrechtmäßiger Bereicherung immer wieder mit der Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht, um ihn zu weiterem, einen Dritten schädigenden wissentlichen Befugnismißbrauch zu zwingen, handelt sowohl mit Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz als auch mit dem ebenfalls tatbestandsessentiellen, auf Willensbeugung gerichteten Nötigungsvorsatz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104970
Dokumentnummer
JJR_19960806_OGH0002_0110OS00047_9600000_001