Rechtssatz RS0105303
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105303
Entscheidungsdatum
10.10.1996
Rechtssatz
Bloß fahrlässig gemachte, unwahre Äußerungen eines Mitgliedes des Gemeinderates in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung sind gerechtfertigt, wenn sie zu keinem unverhältnismäßigen Eingriff in geschützte Interessen des Betroffenen führen und in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der Debatte oder Intervention stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105303
Dokumentnummer
JJR_19961010_OGH0002_0060OB02122_96V0000_001