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Rechtssatz RS0105303

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105303

Geschäftszahl

6Ob2122/96v

Entscheidungsdatum

10.10.1996

Rechtssatz

Bloß fahrlässig gemachte, unwahre Äußerungen eines Mitgliedes des Gemeinderates in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung sind gerechtfertigt, wenn sie zu keinem unverhältnismäßigen Eingriff in geschützte Interessen des Betroffenen führen und in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der Debatte oder Intervention stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105303

Dokumentnummer

JJR_19961010_OGH0002_0060OB02122_96V0000_001