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Rechtssatz RS0105632

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0105632

Geschäftszahl

1Ob2194/96w

Entscheidungsdatum

26.07.1996

Rechtssatz

Die Geschworenengerichte werden bei den Gerichtshöfen erster Instanz zusammengesetzt. Sie sind zwar nicht Teil dieser Gerichtshöfe, aber auch keine organisatorisch selbständigen Gerichte, sondern treten nach Bedarf beim Gerichtshof erster Instanz zusammen. Nach der klaren Gesetzeslage unterliegt es keinem Zweifel, daß der Gerichtshof erster Instanz das Vorverfahren führt und in die Kompetenz des Geschworenengerichts als Erkenntnisgericht nur die Hauptverhandlung und die Entscheidung fällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105632

Dokumentnummer

JJR_19960726_OGH0002_0010OB02194_96W0000_004