Rechtssatz RS0105666
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0105666
Entscheidungsdatum
07.11.1996
Norm
ABGB §1029 A1
WTBO §41
WTBO §48
Rechtssatz
Ein Witwenfortbetrieb und/oder Deszendentenfortbetrieb ist nicht die vermögensrechtliche Fortsetzung des früheren Betriebes des verstorbenen Wirtschaftstreuhänders, sondern ein neues Unternehmen, das daher während der Dauer des Verlassenschaftsverfahrens nicht der Einflußnahme des Verlassenschaftsgerichtes unterliegt. Dieses hat weder auf die Bestellung des Kanzleiverwesers noch auf dessen weitere Geschäftsführung Einfluß zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105666
Dokumentnummer
JJR_19961107_OGH0002_0060OB02085_96B0000_001