Rechtssatz RS0106005
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106005
Entscheidungsdatum
05.12.1996
Rechtssatz
Vor eingetretener Verfügungsmöglichkeit des Schuldners über das auf sein Gehaltskonto überwiesene pfändungsfreie Guthaben ist mangels eines rechtlichen Zusammenhanges im Sinne des § 293 Abs 3 EO eine Aufrechnung der Bank mit Kreditforderungen nicht möglich.Vor eingetretener Verfügungsmöglichkeit des Schuldners über das auf sein Gehaltskonto überwiesene pfändungsfreie Guthaben ist mangels eines rechtlichen Zusammenhanges im Sinne des Paragraph 293, Absatz 3, EO eine Aufrechnung der Bank mit Kreditforderungen nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106005
Dokumentnummer
JJR_19961205_OGH0002_0060OB02138_96X0000_001