Rechtssatz RS0106033
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106033
Entscheidungsdatum
04.04.2000
Rechtssatz
Da zur Vertretung des Arbeitgebers in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz unter anderem auch Arbeitnehmer legitimiert sind, hat ein Verbesserungsverfahren auch auf Vorlage einer Vollmacht zu lauten, wenn ein Dritter, von dem das Erstgericht weiß, daß dieser nicht Prokurist ist, für den Arbeitgeber (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig wird.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 2277/96k
Entscheidungstext OGH 04.12.1996 9 ObA 2277/96k
- 10 ObS 347/99y
Entscheidungstext OGH 04.04.2000 10 ObS 347/99y
Vgl auch; Beisatz: Das Fehlen der (erforderlichen) Vollmacht zählt zu jenen Formgebrechen, die geeignet sind, die ordnungsmäßige geschäftliche Behandlung der Klage zu hindern. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106033
Dokumentnummer
JJR_19961204_OGH0002_009OBA02277_96K0000_001