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Rechtssatz RS0106039×

Rechtssatz RS0106039

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0106039

Geschäftszahl

16Ok3/96

Entscheidungsdatum

09.12.1996

Rechtssatz

Wird beim Verkauf eines Unternehmensteiles vereinbart, daß sich der Verkäufer durch zehn Jahre jeder Erweiterung des Wettbewerbes zu enthalten hat (er darf keine neuen Grundstücke erwerben, um darauf Kies abzubauen, ihn aufzubereiten und damit zu handeln), überschreitet diese Vereinbarung die Grenzen einer funktionsnotwendigen kartellrechtsneutralen Nebenpflicht; es liegt vielmehr ein Kartell im Sinne des Paragraph 10, KartG vor, welches wegen sittenwidriger Knebelung und mangels volkswirtschaftlicher Rechtfertigung nicht genehmigungsfähig ist.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 3/96
    Entscheidungstext OGH 09.12.1996 16 Ok 3/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106039

Dokumentnummer

JJR_19961209_OGH0002_0160OK00003_9600000_001