Rechtssatz RS0106068
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106068
Entscheidungsdatum
21.03.2000
Rechtssatz
Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich und die Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck nicht geeignet war, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich und die Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck nicht geeignet war, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 2337/96x
Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 2337/96x
- 3 Ob 91/98y
Entscheidungstext OGH 24.06.1998 3 Ob 91/98y
- 4 Ob 12/00v
Entscheidungstext OGH 01.02.2000 4 Ob 12/00v
Auch; nur: Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich war, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO. (T1)
- 4 Ob 68/00d
Entscheidungstext OGH 21.03.2000 4 Ob 68/00d
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106068
Dokumentnummer
JJR_19961112_OGH0002_0040OB02337_96X0000_001