Rechtssatz RS0106107
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106107
Entscheidungsdatum
24.09.2019
Rechtssatz
Gemäß § 32 Abs 2 GBG kann die Aufsandungserklärung desjenigen, der über bücherliche Rechte verfügt, zwar auch im Grundbuchsgesuch abgegeben werden, doch muss in einem solchen Fall das Grundbuchsgesuch mit den Erfordernissen zur Einverleibung versehen sein. Folgerichtig muss derjenige, der in Vertretung des Veräußerers bücherlicher Rechte eine Aufsandungserklärung abgibt, zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigt sein. § 31 Abs 6 GBG verlangt hiefür sogar eine besondere Vollmacht: sie muss entweder auf das bestimmte Geschäft lauten oder darf nicht früher als drei Jahre vor dem Ansuchen um die Einverleibung ausgestellt sein. Soll die Einverleibung auf Grund einer Privaturkunde erfolgen, bedarf es außerdem noch der beglaubigten Unterschrift des Machtgebers auf der Vollmacht (§ 31 Abs 1 GBG), weil die Vollmacht selbst zu den Eintragungsgrundlagen gehört.Gemäß Paragraph 32, Absatz 2, GBG kann die Aufsandungserklärung desjenigen, der über bücherliche Rechte verfügt, zwar auch im Grundbuchsgesuch abgegeben werden, doch muss in einem solchen Fall das Grundbuchsgesuch mit den Erfordernissen zur Einverleibung versehen sein. Folgerichtig muss derjenige, der in Vertretung des Veräußerers bücherlicher Rechte eine Aufsandungserklärung abgibt, zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigt sein. Paragraph 31, Absatz 6, GBG verlangt hiefür sogar eine besondere Vollmacht: sie muss entweder auf das bestimmte Geschäft lauten oder darf nicht früher als drei Jahre vor dem Ansuchen um die Einverleibung ausgestellt sein. Soll die Einverleibung auf Grund einer Privaturkunde erfolgen, bedarf es außerdem noch der beglaubigten Unterschrift des Machtgebers auf der Vollmacht (Paragraph 31, Absatz eins, GBG), weil die Vollmacht selbst zu den Eintragungsgrundlagen gehört.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 2199/96k
Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2199/96k
Veröff: SZ 69/242
- 5 Ob 214/09w
Entscheidungstext OGH 13.10.2009 5 Ob 214/09w
Vgl; Beisatz: Wird eine Aufsandungserklärung iSd § 32 Abs 2 lit b GBG durch einen Bevollmächtigten abgegeben, gehört die Vollmacht selbst zu den Eintragungsgrundlagen. (T1)
Veröff: SZ 2009/140
- 5 Ob 24/13k
Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 24/13k
Vgl; Beis wie T1; Veröff: SZ 2013/68
- 5 Ob 96/15a
Entscheidungstext OGH 19.06.2015 5 Ob 96/15a
Vgl; Veröff: SZ 2015/59
- 5 Ob 261/15s
Entscheidungstext OGH 14.06.2016 5 Ob 261/15s
Vgl auch; Beis wie T1
- 5 Ob 172/18g
Entscheidungstext OGH 13.12.2018 5 Ob 172/18g
Auch; Beis wie T1
- 5 Ob 145/19p
Entscheidungstext OGH 24.09.2019 5 Ob 145/19p
Vgl; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106107
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2019
Dokumentnummer
JJR_19961029_OGH0002_0050OB02199_96K0000_003