Rechtssatz RS0106141
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106141
Entscheidungsdatum
17.10.1996
Rechtssatz
Ab dem Zeitpunkt, zu welchem feststeht, daß nach Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zwischen Masseverwalter und Freihandkäufer der Weiterbestand der exekutiven Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zu einer konkurswidrigen Bevorzugung eines Gläubigers führen würde, ist das Absonderungsrecht unbeachtlich und hat das Konkursgericht in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 161 Abs 1 EO die erforderlichen Verfügungen zu treffen.Ab dem Zeitpunkt, zu welchem feststeht, daß nach Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zwischen Masseverwalter und Freihandkäufer der Weiterbestand der exekutiven Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zu einer konkurswidrigen Bevorzugung eines Gläubigers führen würde, ist das Absonderungsrecht unbeachtlich und hat das Konkursgericht in analoger Anwendung der Bestimmungen des Paragraph 161, Absatz eins, EO die erforderlichen Verfügungen zu treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106141
Dokumentnummer
JJR_19961017_OGH0002_0080OB02114_96G0000_001