Rechtssatz RS0106275
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106275
Entscheidungsdatum
18.10.2011
Rechtssatz
Das durch § 302 StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und in die Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung.Das durch Paragraph 302, StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und in die Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106275
Zuletzt aktualisiert am
30.11.2011
Dokumentnummer
JJR_19960703_OGH0002_0130OS00082_9600000_001