Rechtssatz RS0106405
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106405
Entscheidungsdatum
16.04.2020
Rechtssatz
Heilmittel oder Heilbehelfe, die nicht im Rahmen der ärztlichen Hilfe und damit der Krankenbehandlung eingesetzt werden, sondern durch den Versicherten ohne ärztliche Verordnung oder Verschreibung, stellen keine Krankenbehandlung dar. Eine "Selbstmedikamentation" kann daher nicht als Krankenbehandlung angesehen werden und ist daher auch von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfaßt. (Mit Hinweis auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106405
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020
Dokumentnummer
JJR_19961213_OGH0002_010OBS00062_9400000_002