Rechtssatz RS0106685
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106685
Entscheidungsdatum
08.10.2024
Rechtssatz
Unter dem im ASVG nicht definierten Begriff "Anstaltspflege" ist die durch die Art der Krankheit erforderte, durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingte "einheitliche und unteilbare" Gesamtleistung der stationären Pflege in einer - nicht gemäß § 144 Abs 4 ASVG ausgenommenen - Krankenanstalt zu verstehen. Sie bezweckt - wie die Krankenbehandlung im Sinn des § 133 ASVG - die Wiederherstellung, Festigung oder Besserung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Selbsthilfefähigkeit, tritt aber insofern hinter die Krankenbehandlung zurück, als sie als Leistung der Krankenversicherung erst beansprucht werden kann, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht mehr ausreicht, um eine Krankheit durch ärztliche Untersuchung festzustellen und sodann durch Behandlung zu bessern oder zu heilen.Unter dem im ASVG nicht definierten Begriff "Anstaltspflege" ist die durch die Art der Krankheit erforderte, durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingte "einheitliche und unteilbare" Gesamtleistung der stationären Pflege in einer - nicht gemäß Paragraph 144, Absatz 4, ASVG ausgenommenen - Krankenanstalt zu verstehen. Sie bezweckt - wie die Krankenbehandlung im Sinn des Paragraph 133, ASVG - die Wiederherstellung, Festigung oder Besserung der Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Selbsthilfefähigkeit, tritt aber insofern hinter die Krankenbehandlung zurück, als sie als Leistung der Krankenversicherung erst beansprucht werden kann, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht mehr ausreicht, um eine Krankheit durch ärztliche Untersuchung festzustellen und sodann durch Behandlung zu bessern oder zu heilen.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 2317/96z
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 10 ObS 2317/96z
- 10 ObS 196/97i
Entscheidungstext OGH 26.06.1997 10 ObS 196/97i
Ähnlich
- 10 ObS 28/01t
Entscheidungstext OGH 06.03.2001 10 ObS 28/01t
- 10 ObS 315/00x
Entscheidungstext OGH 22.05.2001 10 ObS 315/00x
- 10 ObS 99/08v
Entscheidungstext OGH 27.01.2009 10 ObS 99/08v
Beisatz: Hier: Zur Leistungspflicht des Krankenversicherungsträgers im Zusammenhang mit der Ausnüchterung eines alkoholisierten Patienten. (T1)
- 10 ObS 10/10h
Entscheidungstext OGH 01.06.2010 10 ObS 10/10h
Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2010/64
- 10 Ob 34/10p
Entscheidungstext OGH 22.06.2010 10 Ob 34/10p
nur: Unter dem im ASVG nicht definierten Begriff "Anstaltspflege" ist die durch die Art der Krankheit erforderte, durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingte "einheitliche und unteilbare" Gesamtleistung der stationären Pflege in einer Krankenanstalt zu verstehen. (T2)
- 10 ObS 50/11t
Entscheidungstext OGH 21.07.2011 10 ObS 50/11t
Auch; Veröff: SZ 2011/97
- 10 ObS 125/21m
Entscheidungstext OGH 16.11.2021 10 ObS 125/21m
- 10 ObS 6/24s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 08.10.2024 10 ObS 6/24s
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106685
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2026
Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_010OBS02317_96T0000_002