Rechtssatz RS0106867
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106867
Entscheidungsdatum
03.10.1996
Rechtssatz
Die Flugverkehrskontrolle enthebt den Piloten nicht seiner Verpflichtungen nach § 124 LFG und den §§ 11 ff LVR; dabei ist es auch ohne Bedeutung, ob nach Sicht- oder Instrumentenflugregeln geflogen wird. Freigaben entbinden den Piloten auch nicht von den ihm etwa nach § 3 und § 4 Abs.2 LVR obliegenden Verpflichtungen, auch wenn durch die Freigabe die Pflicht zur Staffelung nach § 71 LVR beim Flugplatzkontrollor verblieb und nicht auf den Piloten überging.Die Flugverkehrskontrolle enthebt den Piloten nicht seiner Verpflichtungen nach Paragraph 124, LFG und den Paragraphen 11, ff LVR; dabei ist es auch ohne Bedeutung, ob nach Sicht- oder Instrumentenflugregeln geflogen wird. Freigaben entbinden den Piloten auch nicht von den ihm etwa nach Paragraph 3 und Paragraph 4, Absatz 2, LVR obliegenden Verpflichtungen, auch wenn durch die Freigabe die Pflicht zur Staffelung nach Paragraph 71, LVR beim Flugplatzkontrollor verblieb und nicht auf den Piloten überging.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106867
Dokumentnummer
JJR_19961003_OGH0002_0010OB00053_9500000_012