Rechtssatz RS0106904
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106904
Entscheidungsdatum
26.11.1996
Rechtssatz
Eine teleologische Reduktion des § 180 KO insoweit, als diese Bestimmung nur die unmittelbare, automatische Beschlagnahme des inländischen Vermögens durch die ausländische Konkurseröffnung verhindern wollte, alle daran anknüpfenden weiteren Rechtsfolgen dagegen davon nicht berührt wären, läßt der Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu.Eine teleologische Reduktion des Paragraph 180, KO insoweit, als diese Bestimmung nur die unmittelbare, automatische Beschlagnahme des inländischen Vermögens durch die ausländische Konkurseröffnung verhindern wollte, alle daran anknüpfenden weiteren Rechtsfolgen dagegen davon nicht berührt wären, läßt der Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106904
Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0010OB02095_96M0000_006