Rechtssatz RS0106988
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106988
Entscheidungsdatum
17.09.1996
Rechtssatz
Für die Marke ist demnach wesentlich, daß sie dazu dient, die Waren oder Dienste eines bestimmten Unternehmens zu individualisieren. Sie ermöglicht dem Markeninhaber, die von ihm auf dem Markt angebotenen Waren oder Dienste aus der Anonymität der Masse der Angebote herauszulösen, dadurch von gattungsgleichen Waren oder Diensten seiner Konkurrenten abzuheben und auf diese Weise einen festen Kundenstamm zu gewinnen und zu sichern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106988
Dokumentnummer
JJR_19960917_OGH0002_0040OB02206_96G0000_001