Rechtssatz RS0107014
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107014
Entscheidungsdatum
04.03.1997
Rechtssatz
Die Behauptung eines mündlichen Testamentes, das ua von Personen bezeugt wird, denen es gemäß § 594 ABGB an der Zeugnisfähigkeit mangelt, ist nicht absolut untauglich, die Einantwortung des Nachlasses zu bewirken, weil dieses Hindernis übersehen werden kann.Die Behauptung eines mündlichen Testamentes, das ua von Personen bezeugt wird, denen es gemäß Paragraph 594, ABGB an der Zeugnisfähigkeit mangelt, ist nicht absolut untauglich, die Einantwortung des Nachlasses zu bewirken, weil dieses Hindernis übersehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107014
Dokumentnummer
JJR_19970304_OGH0002_0110OS00178_9600000_002