Rechtssatz RS0107038
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107038
Entscheidungsdatum
25.06.2002
Rechtssatz
Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten § 168a StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten Paragraph 168 a, StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde.
Entscheidungstexte
- 13 Os 16/97
Entscheidungstext OGH 19.03.1997 13 Os 16/97
- 11 Os 160/01
Entscheidungstext OGH 25.06.2002 11 Os 160/01
Ähnlich; Beisatz: Der Umstand, dass die Tathandlungen zur Teilnahme an einem Pyramidenspiel veranlassten, steht einer Beurteilung als qualifizierter Betrug nicht entgegen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107038
Dokumentnummer
JJR_19970319_OGH0002_0130OS00016_9700000_003