Rechtssatz RS0107214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107214
Entscheidungsdatum
28.01.1997
Rechtssatz
Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag muß der Geschäftsherr nicht einmal geschäftsfähig sein; umso weniger kann es bei Beurteilung der Ansprüche des Geschäftsführers darauf ankommen, daß der Geschäftsherr durch die Konkurseröffnung in seiner Fähigkeit zur Verfügung über die Masse beschränkt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107214
Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_004