Rechtssatz RS0107216
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107216
Entscheidungsdatum
28.01.1997
Rechtssatz
Umsatzsteuerrechtlich besteht die steuerauslösende Verschaffung der Verfügungsmacht darin, daß der Lieferant den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über den Gegenstand der Lieferung zu verfügen, das heißt vor allem, ihn veräußern beziehungsweise belasten zu können. Die Einräumung bloß tatsächlicher Verfügungsmöglichkeit ist noch keine solche abgabenrechtliche Verschaffung; das bedeutet allerdings noch nicht, daß allein die Eigentumsübertragung Voraussetzung für das Vorliegen einer Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1972 ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107216
Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_006