Rechtssatz RS0107290
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107290
Geschäftszahl
8ObA2053/96m
Entscheidungsdatum
30.01.1997
Rechtssatz
Eine vertragsändernde Versetzung bedarf der Zustimmung des zu versetzenden Arbeitnehmers und ist mangels einer solchen rechtswidrig und unzulässig; diese Frage ist im Rahmen einer Klage des Betriebsinhabers nach § 101 ArbVG aber nicht zu prüfen.Eine vertragsändernde Versetzung bedarf der Zustimmung des zu versetzenden Arbeitnehmers und ist mangels einer solchen rechtswidrig und unzulässig; diese Frage ist im Rahmen einer Klage des Betriebsinhabers nach Paragraph 101, ArbVG aber nicht zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107290
Dokumentnummer
JJR_19970130_OGH0002_008OBA02053_96M0000_002