Rechtssatz RS0107494
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107494
Geschäftszahl
10Ob2441/96k
Entscheidungsdatum
11.02.1997
Rechtssatz
Eine durch entsprechende Befähigungsnachweise (Kindergartenprüfung) als fachkundig im Sinne des § 1299 ABGB anzusehende Kindergärtnerin muß bei Beaufsichtigung einer Gruppe von Kindern grundsätzlich dafür Vorsorge treffen, daß die an verschiedenen Spielgeräten in einem Hof oder Garten spielenden Kindergruppen ihrer Aufsicht nicht entgleiten. Bei Kindergruppen im Kindergartenalter können besonders dann spieldisziplinäre Schwierigkeiten entstehen, wenn mehrere Spielvarianten möglich sind und keine Spielanleitung herrscht.Eine durch entsprechende Befähigungsnachweise (Kindergartenprüfung) als fachkundig im Sinne des Paragraph 1299, ABGB anzusehende Kindergärtnerin muß bei Beaufsichtigung einer Gruppe von Kindern grundsätzlich dafür Vorsorge treffen, daß die an verschiedenen Spielgeräten in einem Hof oder Garten spielenden Kindergruppen ihrer Aufsicht nicht entgleiten. Bei Kindergruppen im Kindergartenalter können besonders dann spieldisziplinäre Schwierigkeiten entstehen, wenn mehrere Spielvarianten möglich sind und keine Spielanleitung herrscht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107494
Dokumentnummer
JJR_19970211_OGH0002_0100OB02441_96K0000_001