Rechtssatz RS0107504
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107504
Entscheidungsdatum
24.04.1997
Norm
AGB der Österreichischen Kontrollbank 1986 §7 Abs1 Z1
AusfFG 1981 allg
Rechtssatz
Nach § 7 Abs 1 Z 7 der AGB der Österreichischen Kontrollbank 1986 ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Schuldner des der Haftung zugrundeliegenden Exportgeschäftes wegen dessen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung Einwendungen gegen den Bestand der garantierten Forderung mit Erfolg erheben kann und auch erhebt und deshalb die Zahlung verweigert.Nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 7, der AGB der Österreichischen Kontrollbank 1986 ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Schuldner des der Haftung zugrundeliegenden Exportgeschäftes wegen dessen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung Einwendungen gegen den Bestand der garantierten Forderung mit Erfolg erheben kann und auch erhebt und deshalb die Zahlung verweigert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107504
Dokumentnummer
JJR_19970424_OGH0002_0020OB00585_9500000_001