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Rechtssatz RS0107517

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0107517

Geschäftszahl

10ObS63/94

Entscheidungsdatum

04.06.1997

Rechtssatz

Der Begriff "Erwerbseinkommen" wurde als Überbegriff für Einkünfte verwendet, bei denen ein Tätigkeitwerden vorausgesetzt wird, wie bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständiger Arbeit. Im Gegensatz dazu steht ein Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus sonstigen Einkünften. Einkünfte aus den letztgenannten Einkommensquellen lösten das Ruhen der Pension nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107517

Dokumentnummer

JJR_19970604_OGH0002_010OBS00063_9400000_001