Rechtssatz RS0107517
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107517
Entscheidungsdatum
04.06.1997
Rechtssatz
Der Begriff "Erwerbseinkommen" wurde als Überbegriff für Einkünfte verwendet, bei denen ein Tätigkeitwerden vorausgesetzt wird, wie bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständiger Arbeit. Im Gegensatz dazu steht ein Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus sonstigen Einkünften. Einkünfte aus den letztgenannten Einkommensquellen lösten das Ruhen der Pension nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107517
Dokumentnummer
JJR_19970604_OGH0002_010OBS00063_9400000_001