Rechtssatz RS0107524
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107524
Geschäftszahl
10ObS2446/96w
Entscheidungsdatum
28.01.1997
Rechtssatz
Da Unterhaltsansprüche eines Pensionsberechtigten gegenüber seinen Großeltern (oder einem einzelnen Großelternteil) in der Aufzählung des § 294 Abs 1 ASVG nicht erwähnt sind, ist eine Pauschalanrechnung von Unterhaltsleistungen solcher Personen nach dieser Gesetzesstelle jedenfalls nicht möglich.Da Unterhaltsansprüche eines Pensionsberechtigten gegenüber seinen Großeltern (oder einem einzelnen Großelternteil) in der Aufzählung des Paragraph 294, Absatz eins, ASVG nicht erwähnt sind, ist eine Pauschalanrechnung von Unterhaltsleistungen solcher Personen nach dieser Gesetzesstelle jedenfalls nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107524
Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_010OBS02446_96W0000_001