Rechtssatz RS0107631
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107631
Entscheidungsdatum
20.03.1997
Norm
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art8 Abs2
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art14
Rechtssatz
Annahmefähig ist eine Offerte auch dann, wenn der erforderliche Mindestinhalt im Sinn des Art 8 Abs 2 UN-Kaufrechtsübk von "einer vernünftigen Person der gleichen Art" wie der Empfänger "unter gleichen Umständen" ausreichend konkret aufgefaßt werden kann.Annahmefähig ist eine Offerte auch dann, wenn der erforderliche Mindestinhalt im Sinn des Artikel 8, Absatz 2, UN-Kaufrechtsübk von "einer vernünftigen Person der gleichen Art" wie der Empfänger "unter gleichen Umständen" ausreichend konkret aufgefaßt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107631
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011
Dokumentnummer
JJR_19970320_OGH0002_0020OB00058_97M0000_001