Rechtssatz RS0107817
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107817
Entscheidungsdatum
10.06.1997
Norm
HfD vom 6.6.1838 JGS Nr 277 allg
Rechtssatz
War Zweck der nach Außen nicht auftretenden Bietergemeinschaft, das Meistbot durch eigenes Mitbieten so in die Höhe zu treiben, daß das Pfandrecht eines Gesellschafters daraus voll berichtigt würde, sowie dem Gesellschafter durch ein Darlehen überhaupt die Möglichkeit zum Bieten und durch die Mitfinanzierung eines von ihm abgegebenen Meistbotes auch die Möglichkeit zur Ersteigerung der Liegenschaft zu geben, so stellt dieser Hauptzweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine nachteiligen Verabredungen im Sinne des Hofdekretes dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107817
Dokumentnummer
JJR_19970610_OGH0002_0100OB00523_9400000_003