Rechtssatz RS0107836
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107836
Entscheidungsdatum
25.06.1997
Rechtssatz
Es verstößt nicht gegen § 405 ZPO, wenn das Berufungsgericht die Aufkündigung der Kläger in eine - bei Pachtverträgen, die auch ohne gerichtliche Aufkündigung beendet werden können, zulässige - Räumungsklage umdeutet, entspricht doch der Übergabsauftrag in einer Aufkündigung auch einem mit einer Räumungsklage erhobenen Räumungsbegehren.Es verstößt nicht gegen Paragraph 405, ZPO, wenn das Berufungsgericht die Aufkündigung der Kläger in eine - bei Pachtverträgen, die auch ohne gerichtliche Aufkündigung beendet werden können, zulässige - Räumungsklage umdeutet, entspricht doch der Übergabsauftrag in einer Aufkündigung auch einem mit einer Räumungsklage erhobenen Räumungsbegehren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107836
Dokumentnummer
JJR_19970625_OGH0002_0070OB00088_97K0000_001