Rechtssatz RS0107923
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107923
Entscheidungsdatum
28.05.1997
Rechtssatz
Der Antrag des Arbeitgebers auf Nichtigerklärung des Verfahrens, das eine Arbeitnehmerin trotz Eröffnung des Privatkonkurses selbst eingeleitet hatte, dessen Erfolg die Zurückweisung der Klage zur Folge hätte, ist einem "Antrag auf Zurückweisung der Klage" im Sinne § 521a Abs 1 Z 3 ZPO gleichzuhalten. Das Rekursverfahren ist daher zweiseitig.Der Antrag des Arbeitgebers auf Nichtigerklärung des Verfahrens, das eine Arbeitnehmerin trotz Eröffnung des Privatkonkurses selbst eingeleitet hatte, dessen Erfolg die Zurückweisung der Klage zur Folge hätte, ist einem "Antrag auf Zurückweisung der Klage" im Sinne Paragraph 521 a, Absatz eins, Ziffer 3, ZPO gleichzuhalten. Das Rekursverfahren ist daher zweiseitig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107923
Dokumentnummer
JJR_19970528_OGH0002_009OBA00039_97V0000_001