Rechtssatz RS0107932
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107932
Entscheidungsdatum
11.06.1997
Rechtssatz
Erkrankt eine Arbeitnehmerin, mit der vereinbart war, daß sie ab der Kündigung bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses Mehrleistungen zu erbringen hat, in diesem Zeitraum, wird unter Berücksichtigung des Ausfallsprinzips fingiert, daß sie die davor vereinbarte Arbeit geleistet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107932
Dokumentnummer
JJR_19970611_OGH0002_009OBA00169_97M0000_001