Rechtssatz RS0107939
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107939
Entscheidungsdatum
24.06.1997
Rechtssatz
Positive Kenntnis der Zahlung einer Nichtschuld schadet indes selbst beim Fehlen eines Vorbehalts nicht, wenn die Leistung deshalb erbracht wird, weil das Nichtbestehen des Rechtsgrunds zunächst nicht bewiesen oder die tatsächliche Höhe der geschuldeten Forderung nicht sicher bestimmt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107939
Dokumentnummer
JJR_19970624_OGH0002_0010OB02375_96P0000_002