Rechtssatz RS0107951
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107951
Entscheidungsdatum
15.07.1997
Rechtssatz
Notwendig ist der Aufenthalt eines betagten Elternteils in einem Seniorenheim nur dann nicht, wenn dieser Elternteil in der Lage wäre, völlig auf sich allein gestellt in einer anderen Unterkunft zu wohnen; dabei ist aber zu beachten, daß das unterhaltspflichtige Kind dem Elternteil Naturalunterhalt dadurch, daß es ihn anstelle der Heimunterbringung in seinen Haushalt aufnimmt, nicht aufdrängen darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107951
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020
Dokumentnummer
JJR_19970715_OGH0002_0010OB00156_97S0000_004