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Rechtssatz RS0107951×

Rechtssatz RS0107951

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0107951

Geschäftszahl

1Ob156/97s

Entscheidungsdatum

15.07.1997

Rechtssatz

Notwendig ist der Aufenthalt eines betagten Elternteils in einem Seniorenheim nur dann nicht, wenn dieser Elternteil in der Lage wäre, völlig auf sich allein gestellt in einer anderen Unterkunft zu wohnen; dabei ist aber zu beachten, daß das unterhaltspflichtige Kind dem Elternteil Naturalunterhalt dadurch, daß es ihn anstelle der Heimunterbringung in seinen Haushalt aufnimmt, nicht aufdrängen darf.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 156/97s
    Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 156/97s
    Veröff: SZ 70/146

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107951

Im RIS seit

14.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020

Dokumentnummer

JJR_19970715_OGH0002_0010OB00156_97S0000_004